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Bedingungen für die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes der DLRG LV Hamburg e.V.

(Stand 16.02.2025)

Vorwort

Diese Teilnahmebedingungen ("TBG") regeln die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes des Landesverbandes Hamburg e.V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ("LV"). Das Lern- und Bildungsangebot des LV ist auf der Internetseite des LV hamburg.dlrg.de/informieren/lern-bildungsangebot/ abrufbar. Bei Interesse an einem dort angebotenen Lehrgang erfolgt die Anmeldung durch den Teilnehmer grundsätzlich persönlich. Mit jeder Anmeldung sind die folgenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen, gleiches gilt, wenn die Anmeldung seitens des Verwalters erfolgt. In diesem Fall müssen die Zustimmungen aktiv durch den Teilnehmer erteilt werden.

 

§1 Anmeldevorgang

(1) Die Anmeldung von Teilnehmern erfolgt über die Internetseite des LV. Dazu füllt der Teilnehmer die mit als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button.

(2) Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene E-Mail- Adresse eine E-Mail mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigender Link versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß nachfolgendem § 2 (1) TBG Gebrauch machen. Bei einer Anmeldung durch den Verwalter bestätigt bzw. korrigiert der Teilnehmer in diesem Schritt die Zustimmung zum Datenschutz und zur Bildfreigabe. Anmeldungen ohne Bestätigung des Teilnehmers werden nicht zum Lehrgang zugelassen.

(3) Ein Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt erst zustande, wenn die vom Teilnehmer bestätigte Anmeldung vom LV in Textform bestätigt wurde.

(4) Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Lehrgang relevanten Meldefrist beim LV eingehen, werden nicht bestätigt. Ferner werden Lehrgänge grundsätzlich erst ab der angegebenen Mindestpersonenzahl durchgeführt. Bei Teilnehmerzahlen unter der angegebenen Mindestteilnehmerzahl entscheidet die zuständige Ressortleitung nach Rücksprache mit den Referenten, ob der Lehrgang trotzdem stattfindet.

 

§2 Absage der Teilnahme am Lehrgang, Lehrgangsabsage und Lehrgangsgebühren 

(1) Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Lehrgang bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diesem dem LV bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat.

(2) Der LV teilt dem Teilnehmer in Textform innerhalb von drei Werktagen nach dem Meldeschluss mit, ob der Lehrgang stattfindet. Findet der Lehrgang nicht statt, stellt die entsprechende Mitteilung des LV zugleich die Kündigung des Lehrgangsvertrages dar.

(3) Geht die Absage des Teilnehmers dem LV erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Lehrgang unentschuldigt fern, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt. Bei entschuldigtem Fernbleiben (z. B. Krankheit) wird von dem Teilnehmer eine Verwaltungsgebühr i. H. v. € 10,00, maximal jedoch die Lehrgangsgebühr, erhoben. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem LV ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§3 Zum Meldeschluss von jedem Teilnehmer einzureichende Unterlagen

Jeder Teilnehmer hat dem LV bis zum Meldeschluss folgende Unterlagen per Mail oder über das ISC einzureichen:

– Bei minderjährigen Teilnehmern: Eine vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Lehrgang;

– Alle in der Lehrgangsbeschreibung enthaltenen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls zum Nachweis gemäß Lehrgangsbeschreibung erforderliche Unterlagen;

– Eine etwaig erforderliche Befürwortung der Gliederung

Sofern ein Lehrgang die Befürwortung der zuständigen Gliederung voraussetzt, muss diese bis zum Meldeschluss vorliegen. Details regeln die spezifischen Vorgaben der Ressorts. Sofern diese nicht bestätigt wurde, oder verweigert wurde, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Sofern nicht alle Unterlagen zum angegebenen Datum eingereiht wurden, wird die Anmeldung storniert und der Platz weiter vergeben.

§4 Haftungsbegrenzung

In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der LV nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der LV in demselben Umfang. Im Übrigen ist eine Haftung des LV ausgeschlossen. Die Einschränkungen dieses § 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des LV, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 5 Verpflegung

Der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung ist zu entnehmen, ob eine Verpflegung bereitgestellt wird. Sofern eine Bereitstellung erfolgt, so ist die Teilnahme obligatorisch.

§ 6 Fahrtkosten

Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft werden - sofern nichts anderes aus der Ausschreibung hervorgeht - vom LV nicht erstattet.

§ 7 Fotofreigabe und Datenschutz

(1) Während der Lehrgänge können Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen u.a. die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der DLRG in den Medien. Im Rahmen der Anmeldung kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin der Verwendung zustimmen oder widersprechen. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Bzgl. der Anmeldung wird auch auf das Handbuch für das SeminarAPP (Abrufbar über das Internet Service Center der DLRG) hingewiesen.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der LV die zur Durchführung des Lehrgangs erforderlichen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder auf jederzeit möglichen Widerruf des Einverständnisses durch den Teilnehmer wird der LV sämtliche personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers löschen, sobald es die gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung von datenschutzrelevanten Angaben zulassen.

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