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Bedingungen für die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes der DLRG LV Hamburg e.V.

(Stand 24.10.2023)

Vorwort


Diese Teilnahmebedingungen ("TBG") regeln die Teilnahme an Maßnahmen des Lern- und Bildungsangebotes des Landesverbandes Hamburg e.V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ("LV"). Das Lern- und Bildungsangebot des LV ist auf der Internetseite des LV https://hamburg.dlrg.de/informieren/lern-bildungsangebot/ abrufbar. Bei Interesse an einem dort angebotenen Lehrgang erfolgt die Anmeldung durch den Teilnehmer persönlich oder durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Gliederung (z. B. Leiter Medizin), in der der Teilnehmer Mitglied ist, im Namen der Gliederung. Mit jeder Anmeldung sind die folgenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen:

 

§1 Anmeldevorgang


(1)  Die Anmeldung von Teilnehmern erfolgt über die Internetseite des LV. Dazu füllt der Teilnehmer oder das Organ die mit einem * gekennzeichneten Felder des Onlineformulars für die Anmeldung vor dem auf der Internetseite angegebenen Meldeschluss vollständig und wahrheitsgemäß aus. Anschließend bestätigt der Teilnehmer oder das Organ die Anmeldung durch einen Klick auf den "Anmelden"-Button.

(2)  Anschließend wird an die in der Onlineanmeldung angegebene Email- Adresse eine Email mit einem von dem Teilnehmer zu bestätigenden Link versandt. Unter dem Link kann der Teilnehmer seine Anmeldedaten einsehen, ändern und bei Bedarf von seinem Recht zur Absage der Teilnahme gemäß nachfolgendem § 2 (1) TBG Gebrauch machen.

(3)  Ein Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt erst zustande, wenn die vom Teilnehmer bestätigte Anmeldung vom LV schriftlich (Email genügt) bestätigt wurde. Mit der Bestätigung bestätigt der LV den Lehrgangstermin.

(4)  Anmeldungen, die nach Ablauf der für den jeweiligen Lehrgang relevanten Meldefrist beim LV eingehen, werden nicht bestätigt. Ferner werden Lehrgänge grundsätzlich erst ab der angegebenen Personenzahl durchgeführt. Bei Teilnehmerzahlen unter der angegebenen Mindestteilnehmerzahl entscheidet die zuständige Ressortleitung nach Rücksprache mit den Referenten, ob der Lehrgang trotzdem stattfindet. Lehrgangsabsagen werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

 

§2 Absage der Teilnahme am Lehrgang, Lehrgangsabsage und Lehrgangsgebühren 

(1)  Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme am Lehrgang bis zum Meldeschluss kostenfrei absagen. Die Absage ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Teilnehmer diesem dem LV bis zum letzten Tag der Anmeldefrist unter Verwendung des Links über die Internetseite mitgeteilt hat. Werden Teilnehmer von einem Organ angemeldet, kann dieses Organ auch die Teilnahme eines oder aller von ihm angemeldeten Mitglieder gleichermaßen absagen.

(2)  Der LV teilt dem Teilnehmer bzw. dem Organ schriftlich (per Email) an die in der Anmeldung angegebene Email-Adresse(n) unmittelbar nach dem Meldeschluss mit, ob der Lehrgang stattfindet. Findet der Lehrgang nicht statt, stellt die entsprechende Mitteilung des LV zugleich die Kündigung des Lehrgangsvertrages dar.

(3)  Geht die Absage des Teilnehmers oder der Gliederung dem LV erst nach dem letzten Tag der Anmeldefrist zu oder bleibt ein Teilnehmer einem Lehrgang unentschuldigt fern, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt. Bei entschuldigtem Fernbleiben (z. B. Krankheit) wird von dem Teilnehmer oder gegebenenfalls der anmeldenden Gliederung bei einer Lehrgangsgebühr bis zu € 10,00 eine Verwaltungsgebühr i. H. v. € 5,00 erhoben. Bei einer Lehrgangsgebühr von mehr als € 10,00 wird pauschal eine Verwaltungsgebühr i. H. v. € 10,00 erhoben. Die Regelung in diesem § 2 (2) findet keine Anwendung, wenn der Teilnehmer oder die anmeldende Gliederung einen niedrigeren Aufwand des LV nachweist.

§3 Zum Meldeschluss von jedem Teilnehmer einzureichende Unterlagen

Jeder Teilnehmer hat der Landesakademie zu Beginn des (ersten) Lehrgangstermins folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
Eine vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Einverständnis der/des Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Lehrgang (bei minderjährigen Teilnehmern); 

Alle in der Lehrgangsbeschreibung enthaltenen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls zum Nachweis gemäß Lehrgangsbeschreibung erforderliche Unterlagen;
Sofern ein Lehrgang die Befürwortung der zuständigen Gliederung voraussetzt, wird diese bei der Anmeldung automatisch abgefragt. Sofern diese nicht bestätigt wurde, oder verweigert wurde, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Sofern nicht alle Unterlagen zum angegebenen Datum eingereiht wurden, wird die Anmeldung storniert und der Platz weiter vergeben.

§4 Haftungsbegrenzung

In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der LV nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der LV in demselben Umfang. Im Übrigen ist eine Haftung des LV ausgeschlossen.

§ 5 Selbstverpflegung

Sofern sich aus der auf der Internetseite abrufbaren Lehrgangsbeschreibung nichts anderes ergibt, herrscht auf den Lehrgängen Selbstverpflegung. Kosten hierfür werden vom LV - sofern nicht schriftlich anders angekündigt - weder gestellt, noch finanziert oder erstattet.

§ 6 Fahrtkosten

Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft werden - sofern nichts anderes aus der Ausschreibung hervorgeht - vom LV nicht erstattet.

§ 7 Fotofreigabe und Datenschutz

(1) Während der Lehrgänge können Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen u.a. die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der DLRG in den Medien. Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Anfertigung, Verarbeitung und Nutzung derartiger Foto- und Filmaufnahmen durch den LV einverstanden. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Bzgl. der Anmeldung wird auch auf das Handbuch für das SeminarAPP (Abrufbar über das Internet Service Center der DLRG) hingewiesen.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der LV die zur Durchführung des Lehrgangs erforderlichen personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder auf jederzeit möglichen Widerruf des Einverständnisses durch den Teilnehmer oder durch die anmeldende Gliederung wird der LV sämtliche personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers löschen.

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